Allgemeine Anmeldebedingungen für Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen/ Veranstaltungen der nowaso GmbH
(nachfolgende nowaso Akademie genannt)
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur
Teilnahme an Veranstaltungen der nowaso Akademie erfolgt auf dem
Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich unter Angabe von Vor-
und Zuname des Teilnehmers, Beruf und Funktion im Unternehmen, der
Rechnungsanschrift sowie der Veranstaltungsnummer. Die Anmeldung ist
verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die nowaso
Akademie auf dem Postweg, per eMail oder per Telefax erreicht.
2. Buchung
Die Buchung erfolgt
in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits
ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt
gegebenen Form stattfinden, teilt die nowaso Akademie dies unverzüglich
mit. Gegebenenfalls bietet sie einen Wiederholungstermin oder eine
Ausweichveranstaltung an.
3.
Anmeldebestätigung
Mit Erhalt der
Anmeldebestätigung erwirbt der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten
Veranstaltung teilzunehmen. Solange die Durchführung der Veranstaltung
wegen Nichterreichens der notwendigen Teilnehmerzahl oder aus anderen
Gründen noch nicht endgültig feststeht, erhält der Teilnehmer auf seine
Anmeldung zunächst nur eine Eingangsbestätigung.
4. Gebühren
Die Teilnehmergebühr
ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die mit der Anmeldebestätigung
zugestellt wird, in voller Höhe zu überweisen.
5. Rücktritt bei
Veranstaltungen, ausgenommen Lehrgänge
Bei Rücktritt bis
drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine bereits entrichtete
Teilnehmergebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von Euro 50,00 netto
zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb des Zeitraums von drei
Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, fällt ein Betrag von 25
% der Teilnahmegebühr an. Erfolgt der Rücktritt später als eine Woche
vor Veranstaltungsbeginn oder wird die Teilnahme nicht abgesagt, wird
die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt
per eMail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren
fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Gelten für
Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die nowaso
Akademie im Einzelfall darauf hin.
6. Rücktritt bei
Lehrgängen
Bei Rücktritt bis
zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn wird die Anmeldung kostenlos
storniert und eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet.
Erfolgt der Rücktritt später als zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn,
fällt ein Betrag in Höhe von einem Drittel der Teilnehmergebühr an. Zur
Fristwahrung muss der Rücktritt per email, auf dem Postweg oder per
Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein
Ersatzteilnehmer gestellt wird.
7. Rücktritt bei
Inhouse‑Seminaren
Bei Rücktritt bis
vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eines Inhouse‑Seminars fallen
Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für das Seminar
vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, fällt,
auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, ein Betrag in Höhe von 10 %
der Netto-Veranstaltungsgebühr für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand
an.
Erfolgt der Rücktritt
später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein
Ersatztermin vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag für das
Inhouse‑Seminar an, es sei denn, die nowaso Akademie weist einen höheren
Schaden nach oder das Unternehmen weist einen niedrigeren Schaden nach.
Zur Fristwahrung muss der Rücktritt auf dem Postweg oder per Telefax
erfolgen.
8. Dozentenwechsel
Fällt ein Dozent
wegen Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig
aus, kann die nowaso Akademie, um eine Absage der Veranstaltung zu
vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und/ oder den
Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar
ist.
9. Absage von
Veranstaltungen
Muss eine
Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z. B. wegen Ausfalls
eines Dozenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder
aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine
sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Nowaso Akademie. Im
Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
10. Hotelbuchungen
Wird bei mehrtägigen
Veranstaltungen im Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent
zu Sonderkonditionen angeboten, steht dieses zeitlich befristet zur
Verfügung. Die Zimmerreservierung in diesem Hotel nimmt der Teilnehmer
selbst vor und teilt dem Hotel mit, dass er Teilnehmer einer
Veranstaltung der Nowaso Akademie ist. Für Stornierungen oder
Umbuchungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
11. Urheberrecht
Die den Teilnehmern
einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten begleitenden
Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne
Einwilligung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Der Teilnehmer
erklärt sich unwiderruflich mit der ggf. anfallenden unentgeltlichen
Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen seiner Person anläßlich der
Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren durch die nowaso Akademie oder von
ihr beauftragten Dritten einverstanden. Gleichzeitig räumt der
Teilnehmer der nowaso Akademie an den angefertigten Ton-/ Bildaufnahmen
gleich welchen Inhalts und gleich welcher Zweckbestimmung ebenfalls
unentgeltlich alle entstandenen oder entstehenden urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte,
einschließlich des Rechts am eigenen Bildnis sowie des Namensrechts und
alle Nutzungsrechte hieran ein, bzw. überträgt diese Rechte soweit dies
rechtlich möglich ist, an die nowaso Akademie.
12. Datenschutz
Die nowaso Akademie
verarbeitet ihr übermittelte Daten, auch persönlich bezogene Daten,
ausschließlich zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation und
-durchführung.
13. Gerichtsstand
Im Falle von
Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand das am
Geschäftssitz der nowaso Akademie zuständige Gericht, sofern der
Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögens ist.