Impressum

Allgemeine Anmeldebedingungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen/ Veranstaltungen der nowaso GmbH (nachfolgende nowaso Akademie genannt)

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der nowaso Akademie erfolgt auf dem Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich unter Angabe von Vor- und Zuname des Teilnehmers, Beruf und Funktion im Unternehmen, der Rechnungsanschrift sowie der Veranstaltungsnummer. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die nowaso Akademie auf dem Postweg, per eMail oder per Telefax erreicht.

 

2. Buchung

Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die nowaso Akademie dies unverzüglich mit. Gegebenenfalls bietet sie einen Wiederholungstermin oder eine Ausweichveranstaltung an.

 

3. Anmeldebestätigung

Mit Erhalt der Anmeldebestätigung erwirbt der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Solange die Durchführung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der notwendigen Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen noch nicht endgültig feststeht, erhält der Teilnehmer auf seine Anmeldung zunächst nur eine Eingangsbestätigung.

 

4. Gebühren

Die Teilnehmergebühr ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die mit der Anmeldebestätigung zugestellt wird, in voller Höhe zu überweisen.

 

5. Rücktritt bei Veranstaltungen, ausgenommen Lehrgänge

Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von Euro 50,00 netto zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb des Zeitraums von drei Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, fällt ein Betrag von 25 % der Teilnahmegebühr an. Erfolgt der Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder wird die Teilnahme nicht abgesagt, wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt per eMail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

 

Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die nowaso Akademie im Einzelfall darauf hin.

 

6. Rücktritt bei Lehrgängen

Bei Rücktritt bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn wird die Anmeldung kostenlos storniert und eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später als zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn, fällt ein Betrag in Höhe von einem Drittel der Teilnehmergebühr an. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt per email, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

 

7. Rücktritt bei Inhouse‑Seminaren

Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eines Inhouse‑Seminars fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für das Seminar vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, ein Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Veranstaltungsgebühr für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an.

 

Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag für das Inhouse‑Seminar an, es sei denn, die nowaso Akademie weist einen höheren Schaden nach oder das Unternehmen weist einen niedrigeren Schaden nach. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.

 

8. Dozentenwechsel

Fällt ein Dozent wegen Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig aus, kann die nowaso Akademie, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und/ oder den Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist.

 

9. Absage von Veranstaltungen

Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z. B. wegen Ausfalls eines Dozenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Nowaso Akademie. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

10. Hotelbuchungen

Wird bei mehrtägigen Veranstaltungen im Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen angeboten, steht dieses zeitlich befristet zur Verfügung. Die Zimmerreservierung in diesem Hotel nimmt der Teilnehmer selbst vor und teilt dem Hotel mit, dass er Teilnehmer einer Veranstaltung der Nowaso Akademie ist. Für Stornierungen oder Umbuchungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

11. Urheberrecht

Die den Teilnehmern einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten begleitenden Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Einwilligung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Der Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich mit der ggf. anfallenden unentgeltlichen Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen seiner Person anläßlich der Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren durch die nowaso Akademie oder von ihr beauftragten Dritten einverstanden. Gleichzeitig räumt der Teilnehmer der nowaso Akademie an den angefertigten Ton-/ Bildaufnahmen gleich welchen Inhalts und gleich welcher Zweckbestimmung ebenfalls unentgeltlich alle entstandenen oder entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte, einschließlich des Rechts am eigenen Bildnis sowie des Namensrechts und alle Nutzungsrechte hieran ein, bzw. überträgt diese Rechte soweit dies rechtlich möglich ist, an die nowaso Akademie.

 

12. Datenschutz

Die nowaso Akademie verarbeitet ihr übermittelte Daten, auch persönlich bezogene Daten, ausschließlich zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation und -durchführung.

 

13. Gerichtsstand

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand das am Geschäftssitz der nowaso Akademie zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögens ist.

 

 

Stand: Januar 2007